Glasversicherung

Mit der Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) entschädigen wir alle versicherten Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Hierbei kommt es auf die Ursache des Schadens nicht an; so kann der Bruchschaden z.B. durch umherfliegende Äste bei einem Unwetter, Materialfehler oder den Steinwurf spielender Kinder verursacht worden sein.

Zu den versicherten Sachen zählen insbesondere fertig eingesetzte oder montierten Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas. Soweit Sie dies beantragen, kann der Versicherungsschutz z.B. auf Platten und Scheiben aus Kunststoff, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Scheiben von Sonnenkollektoren zur Warmwasser-bereitung erweitert werden.

Nicht versichert sind insbesondere Photovoltaikanlagen, Bildschirme, optische Gläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel.

Im Schadenfall erbringen wir eine Sachleistung, d.h. wir Veranlassen die Entsorgung der beschädigten oder zerstörten Sachen und kümmern uns um Ersatz in gleicher Art und Güte. Die neuen Sachen werden somit durch uns beschafft, zu Ihnen geliefert und dort eingesetzt bzw. montiert. Ein Schadenersatz in Form einer Geldleistung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa, wenn die Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.